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Velo im Zug mitnehmen: Die Regeln

Das Velo darf in fast jeden Schweizer Zug mit. Aber nicht immer, nicht überall gratis und im Sommer nicht ohne Reservation. Die wichtigsten Regeln auf einen Blick.

Selbstverlad heisst: du machst es selbst

In den meisten Zügen der SBB und anderer Unternehmen kannst du dein Velo oder E-Bike selbst einladen und am dafür bezeichneten Ort abstellen oder aufhängen. Das nennt sich Selbstverlad. Ein eigenes Ticket fürs Velo brauchst du trotzdem.

Was es kostet

SituationWas du brauchst
Kurze StreckeVelo-Streckenbillett für die gefahrene Strecke
Längere Strecke oder mehrere Fahrten am TagVelo-Tageskarte, rund 15 Franken
Zug mit Reservationspflichtzusätzlich eine Veloplatzreservation, rund 2 Franken
Faltvelo oder Velo im Transportsacknichts, der Transport ist gratis

Der letzte Punkt ist der am wenigsten bekannte. Ein zusammengeklapptes Faltvelo oder ein Velo in einem geeigneten Transportsack gilt als Gepäck und fährt kostenlos mit.

Wann du reservieren musst

Züge mit Reservationspflicht erkennst du im Fahrplan am Velosymbol mit einem R. Dort ist die Mitnahme nur gesichert, wenn du vorher eine Veloplatzreservation gekauft hast. Das geht bis kurz vor der Abfahrt.

Faustregel für den Sommer: An Wochenenden im Sommerhalbjahr ist in den InterCity-Zügen eine Reservation nötig. Wer an einem schönen Sonntag ohne Reservation am Gleis steht, hat oft Pech.

Wo das Velo nicht mitkommt

Wichtig zu wissen: Für Velos besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht. Sie werden mitgenommen, wenn Platz ist. Bei einem vollen Zug kann das Personal die Mitnahme verweigern, und das ist rechtlich gedeckt.

Praktische Tipps

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Quellen und Stand

Stand: 13. September 2026. Preise, Fristen und Bedingungen im öffentlichen Verkehr ändern sich. Massgebend ist immer die Auskunft des Transportunternehmens.