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Entschädigung bei Verspätung: Was dir in der Schweiz zusteht
Der Schweizer ÖV ist pünktlich, aber nicht immer. Wenn es richtig schiefgeht, hast du Anspruch auf Geld zurück. Die Regeln sind einfacher, als viele denken, und sie gelten im ganzen Land.
Die Kurzfassung
Kommst du wegen einer Verspätung deutlich zu spät an, bekommst du einen Teil des Fahrpreises zurück. Massgebend ist die Verspätung bei der Ankunft am Ziel, nicht die Abfahrt und auch nicht, wie oft du unterwegs umsteigen musstest.
| Verspätung bei der Ankunft | Du bekommst zurück |
|---|---|
| mehr als 60 Minuten | 25 Prozent des bezahlten Fahrpreises |
| mehr als 120 Minuten | 50 Prozent des bezahlten Fahrpreises |
Zwei Einschränkungen solltest du kennen. Beträge unter fünf Franken werden nicht ausbezahlt, das macht die Verwaltung sonst teurer als die Entschädigung. Und der Anspruch bezieht sich auf den Preis der konkreten Fahrt, nicht auf dein Abonnement.
Das gilt im ganzen öffentlichen Verkehr
Die Regelung ist keine Kulanz der SBB, sondern gilt für den gesamten konzessionierten öffentlichen Verkehr der Schweiz. Zug, Bus, Tram, Schiff und Bergbahn eingeschlossen. Egal also, ob du mit der SBB, der BLS, einer Regionalbahn oder einem Verkehrsverbund unterwegs warst.
So stellst du den Antrag
Der Antrag läuft zentral über SwissPass, auch wenn du mit einem anderen Unternehmen gefahren bist. Die SBB prüft ihn im Auftrag der Branche.
- Belege sichern. Billett aufbewahren, bei einem digitalen Ticket genügt der Eintrag in der App. Ein Foto der Anzeigetafel mit der Verspätung schadet nie.
- Formular ausfüllen. Online über swisspass.ch oder auf Papier, erhältlich im Reisezentrum.
- Frist einhalten. Du hast 30 Tage nach der Reise Zeit. Danach verfällt der Anspruch.
- Warten. Ist der Anspruch berechtigt, kommt das Geld auf dein Bank- oder Postkonto.
Wichtig bei Abonnementen. Mit GA oder einem Verbundabo gibt es keinen anteiligen Fahrpreis, den man zurückerstatten könnte. Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten eigene Regeln, die vom Ausmass der Störung abhängen. Frag im Zweifel direkt beim Transportunternehmen nach.
Worauf du keinen Anspruch hast
Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die Unternehmen dazu, dich ans Ziel zu bringen. Es verpflichtet sie nicht dazu, dich pünktlich ans Ziel zu bringen. Daraus folgt eine unangenehme, aber klare Konsequenz: Folgekosten einer Verspätung werden nicht ersetzt. Ein verpasster Flug, ein nicht besuchtes Konzert, eine verpasste Prüfung oder ausgefallene Arbeitszeit sind rechtlich deine Sache.
Eine wichtige Ausnahme gibt es: Verpasst du wegen einer Verspätung die letzte Verbindung des Tages, muss dich das Unternehmen trotzdem ans Ziel bringen. Wie das konkret abläuft, steht auf der Seite Anschluss verpasst.
Was hilft, bevor es so weit kommt
Die meisten Verspätungen kosten nicht zwei Stunden, sondern zehn Minuten, und die entscheiden über einen Anschluss. Wer früh weiss, dass der Zug später kommt, kann eine andere Verbindung wählen, statt am Bahnsteig zu warten. Genau dafür zeigt Pendlo die Echtzeitdaten zusammen mit dem, was Reisende gerade melden.
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Quellen und Stand
- Bundesamt für Verkehr BAV: Entschädigung und Rückerstattung im öV
- Alliance SwissPass: Fahrgastrechte
- SBB: Entschädigung bei Verspätung
Stand: 13. September 2026. Preise, Fristen und Bedingungen im öffentlichen Verkehr ändern sich. Massgebend ist immer die Auskunft des Transportunternehmens.